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Elternbeirat |
Die Elternschaft wird durch einen Beirat der Einrichtung vertreten, den sogenannten "Elternbeirat". Hierbei haben die Eltern die Möglichkeit, diesen am Anfang des jeweiligen Jahres zu wählen. Er fungiert als Vermittler mit beratender Funktion zwischen Eltern, Träger und den Einrichtungs-Teams. Über den Elternbeirat werden die Interessen der Eltern eingebracht.